Nach der Satzung der Stiftung Lebenshilfe Zollernalb besteht die Stiftung Lebenshilfe Zollernalb aus den Organen

- Stiftungsrat

- Stiftungsvorstand

- Stiftungsversammlung.

Der ehrenamtliche Stiftungsrat überwacht als Aufsichtsorgan die Geschäftsführung des Stiftungsvorstands.

Die Stiftungsversammlung mit ihren über 650 Mitgliedern besteht aus Personen, welche die Ziele der Stiftung fördern, aus Betroffenen und deren Angehörigen.

Mitglieder des Stiftungsrates

Der Stiftungsvorstand