Personliches Budget
Menschen mit Behinderungen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget. Danach können Leistungen zur Teilhabe auch in Form eines individuell berechneten Geldbetrages anstelle einer Sachleistung gewährt werden. Mit diesem bedarfsbezogenen Geldbetrag kann der Mensch mit Behinderung den Leistungsanbieter für die erforderlichen Unterstützungsleistungen selbst auswählen und bezahlen. Damit erhöhen sich die Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten dieser Personen im Alltagsleben. Menschen mit Behinderungen, die den Wunsch nach einem persönlichen Budget haben, begleitet die Lebenshilfe Zollernalb von der Antragsstellung bis zur Umsetzung.
Angebote:
- Neben der Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung bietet Ihnen die Lebenshilfe das vielseitigste Angebot an Teilhabeleistungen für alle Altersgruppen in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Bildung, Freizeit, Mobilität und Kommunikation im Zollernalbkreis.
- Für Assistenzleistungen stehen pädagogisches Fachpersonal, Pflegefachkräfte und hauswirtschaftliche Kräfte sowie viele weitere Helfer zur Verfügung.
Voraussetzungen:
Leistungsberechtigt sind alle Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben.
Ihre Ansprechpartner in Bisingen:
Andrea Schittenhelm, Telefon: 07476 899-107, E-Mail: andrea.schittenhelm@ zaw-ggmbh.de