Teilnahmebedingungen
WICHTIG! Folgende Informationen bitte unbedingt beachten:
- Jede Anmeldung (elektronisch, schriftlich, telefonisch) ist rechtsverbindlich.
- Mit jeder abgeschlossenen Anmeldung akzeptieren Sie unsere Teilnahmebedingungen.
- Nach jeder Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, ob Sie einen Teilnahme- oder Wartelistenplatz erhalten haben.
- Vor jeder Veranstaltung erhalten Sie bei Teilnahme einen Informationsbrief.
- für Teilnehmer*innen, die bei Veranstaltungen eine 1:1 Betreuung benötigen, gilt: Der Anteil, der über die Krankenkasse abgerechnet werden kann, erhöht sich um 25%.
- Für Teilnehmer*innen, die bei Veranstaltungen eine 2:1 Betreuung benötigen, gilt: Der Anteil, der über die Krankenkasse abgerechnet werden kann, erhöht sich um 50 %.
- Wir bieten für die Teilnehmer/innen unserer Veranstaltungen einen Fahrdienst an. Die Kosten können Sie bei uns erfragen.
- Über alle zusätzlichen Angebote werden Sie informiert.
- Die Kosten der Veranstaltung können Sie nach Erhalt der Rechnung bar in den Büros der Offenen Hilfen in Bisingen, Balingen oder Lautlingen oder per Überweisung.
Achtung! Bei Absage seitens der teilnehmenden Person gilt:
- Befindet sich eine Person auf der Warteliste, welche sich dann auch entschließt, nachzurücken, werden Ihnen ausschließlich die Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,-€ in Rechnung gestellt (Selbstzahlerrechnung). Ausnahmefall ist die Namensänderung bei einem Flug.
- Ab Erhalt der Teilnahmebestätigung fallen zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,-€ unsererseits vorab geleistete Zahlungen (z.B.: Eintrittskarten) an, sollte sich keine Person auf unserer Warteliste befinden. Diese Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt (Selbstzahlerrechnung). Dies gilt auch in Krankheitsfällen mit Bescheinigung.
- Vor Veranstaltungen erhalten sie bei erfolgreicher Anmeldung immer einen Informationsbrief. Ab Erhalt dieses Briefes werden 100% der Gesamtkosten in Rechnung gestellt, wenn sich keine Person auf der Warteliste befindet.
Bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage am Veranstaltungstag werden ebenfalls 100% der Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Dabei ist es nicht möglich über die Krankenkasse abzurechnen. Die Rechnung wird als Selbstzahlerrechnung gestellt. Dies gilt auch in Krankheitsfällen mit Bescheinigung. - Bei Flugreisen schließen wir für jede/n Teilnehmer/in eine Reiserücktrittsversicherung ab. Jedoch kann ein prozentualer Kostenbetrag, der von der Versicherungsfirma festgelegt wird, anfallen (siehe AGB’s UNION Versicherungsdienst GmbH).
- Bei allen anderen Urlaubsreisen wird keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Dies obliegt privat und freiwillig den teilnehmenden Personen.
- Bei Kursangeboten wird unabhängig von den nicht wahrgenommenen Terminen immer der Gesamtbetrag berechnet, da es für Einzeltermine keine Nachrücker gibt.