Ehrenamt

Die Aufgaben eines rechtlichen Betreuers können sehr unterschiedlich sein. Ob es um Vermögen, die Wohnung oder die Gesundheit des Betreuten geht, um Behördengänge oder Entscheidungen zu Versicherungsfragen, in all diesen Situationen sind Sie gefordert. Die rechtliche Betreuung ist daher in erster Linie eine Rechtsfürsorge und keine pflegerische oder soziale Betreuung. Die Aufgaben des Betreuers legt das Betreuungsgericht fest.

Sie müssen als rechtlich tätige Betreuer z.B. keine Pflegeleistungen oder Fahrdienste übernehmen, müssen sie aber organisieren, wenn die Notwendigkeit besteht.

Für das Führen einer ehrenamtlichen Betreuung haben Sie Anspruch auf eine Aufwandspauschale in Höhe von 399,00 € pro Jahr. Sind Ihre Aufwendungen höher, erhalten Sie auch diese ersetzt. Außerdem sind Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer unfall- und haftpflichtversichert.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer stehen nicht allein. Sie werden in Ihrer Tätigkeit durch die Mitarbeiterinnen des Betreuungsvereins unterstützt und begleitet.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Kontakt).